Der Ultimative Porträt-Workshop
Sonntag 24.03.2024

Mit Britta Bodo

Es freut mich, das ich

Britta Bodo für zwei Kurse gewinnen konnte.

✅ Britta Bodo ist das Tüpfelchen auf dem i.

✅ Das Garant für einzigartige Bilder.

✅ Von Fashion, über Kunst, stylisch oder sinnlich.

✅ Es gibt nichts, was sie nicht kann.


Woher ich das weiß?


✅ Ich habe schon mit ihr zusammengearbeitet.

✅ Britta wird, wie immer ein Repertoire an Kleidung mitbringen.

Unser Workshop beginnt um 10:00 Uhr bei reichlich Kaffee und dauert ca. 9 Stunden. Einen ganzen Tag geht es um die Porträt-Fotografie, wie ich sie praktiziere. Das ist es was ich vermitteln möchte.


Bitte bringt mindestens (!)  10 DIN A4-Prints

eurer liebsten Portraitaufnahmen zum Workshop mit.  Die 10 Bilder, sollten einen Querschnitt deiner Fotografie zeigt.

Wenn möglich keine Workshop-Bilder die unter Anleitung entstanden sind. Diejenigen die mich kennen wissen dass ich zu 99% in Schwarzweiß fotografiere.

Bilder in Farbe von euch sind auch gern gesehen!

Britta bringt ein Repertoire an Kleidung mit und Ihr werdet daraus zusammen mit ihr ein Konzept erarbeiten.

Britta ist wie ich sehr erfahren und wir beide werden euch dabei unterstützen.

Der Kurs kostet 1095 €

Wir beginnen um 10 Uhr und verlassen um 19 Uhr

das Studio.

Auf 4-6 Teilnehmer begrenzt.

inkl. Snacks und Getränke wie Kaffee,
Wasser, Säfte.


Mittagessen:

Da kann sich jeder seine "Pizza" bestellen.


Unsere Location "BAU113" in Speyer bietet euch sehr viele Möglichkeiten.

Unterlagen:

✅ Kapitel 1: Effektives Arbeiten

✅ Kapitel 2: Equipment 

✅ Kapitel 3: Model-Führung 

✅ Kapitel 4: Models anfragen

✅ Kapitel 5: Moodboard

✅ Kapitel 6: Deine Kunden


Der Ultimative Porträt-Workshop mit Britta Bodo / Sonntag 24.03.2024

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Der Ultimative Porträt-Workshop mit Britta Bodo / Sonntag 24.03.2024

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WORKSHOP-TEILNAHMEBEDINGUNGEN 

§ 1 Geltungsbereich
1. Nachfolgende Bestimmungen regeln im gesamten Bereich verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops und Events von Frank Küpper photography und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Frank Küpper (nachfolgend „FK“ genannt) und den einzelnen Teilnehmern.

2. Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit FK am Set aufhält.

§ 2 Teilnahme
1. Die Teilnahme ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die am Tag der Veranstaltung das achtzehnte (18) Lebensjahr vollendet haben.
2. Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen – soweit nichts anderes ausdrücklich zwischen den einzelnen Parteien geregelt ist – auf eigene Rechnung. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.
3. Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.
4. Für die gesamte Dauer des Events ist den Weisungen von FK oder seinen Erfüllungsgehilfen (Offiziellen) unbedingte Folge zu leisten.

§ 3 Anmeldung / Absage
1. Eine Anmeldung zum Workshop hat ausschließlich schriftlich per Mail an hallo@frankkuepper.photography zu erfolgen.
2. Bei Absage des Workshops durch den Teilnehmer – egal aus welchem Grund – besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises. FK wird sich allerdings bemühen, einen Ersatzteilnehmer zu finden. Bei Nichterscheinen („no-show“) des Teilnehmers entfällt jeglicher Erstattungsanspruch.

§ 4 Ausfall der Veranstaltung
Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit von FK oder Unterbelegung des Workshops) bekommen die Teilnehmer die bezahlten Teilnahmebeiträge unverzüglich erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung.

§ 5 Verwarnung / Ausschluss
1. Den Weisungen von FK und seinen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer gegen Workshopregeln oder Weisungen, kann er verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
2. FK behält sich vor, Teilnehmer bei fortgesetztem oder besonders gröblichem Verstoß ohne vorherige Verwarnung von dem Workshop auszuschließen.
3. Ausgeschlossene Teilnehmer bleiben zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.


§ 6 Haftung
1. FK übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene Gegenstände.
2. Für Sachschäden haftet FK nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von FK oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.
3. FK haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haftet FK für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit FK oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden zur Last fällt. FK haftet insbesondere nicht als bloßer Zustandsstörer, Zweckveranlasser oder aus dem Haftungsgedanken der Verantwortlichkeit für Räume. Da die Veranstaltungen darauf ausgelegt sind, mit einer unbestimmten Vielzahl wechselnder Teilnehmer zusammenzuarbeiten, kommt auch die Annahme eines FK zur Last fallenden Auswahlverschuldens regelmäßig nicht in Betracht. 

4. FK übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.
5. FK haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer bzw. mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweit geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden.
6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

§ 7 Nutzungsrechte
1. Die Models erhalten jeweils das unwiderrufliche Recht, die Ihnen vom Fotograf auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe) zu nutzen.
2. Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Model zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass nichtakkreditierte Personen generell nicht mit abgelichtet werden.


§ 8 Schlussbestimmungen
1. Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Individualvereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie mit einem Organ von FK ausdrücklich vereinbart wurden. Offizielle sind zur Vereinbarung abweichender Bedingungen nicht berechtigt.
2. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. die Parteien verpflichten sich für diesen Fall zur Aufnahme einer zweckentsprechenden, wirksamen Ersatzregelung.
3. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Event- Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Germersheim.